Auto aus Deutschland in die Schweiz importieren
Egal, ob Sie Ihr Auto beim Umzug in die Schweiz mitnehmen wollen, oder sich entschlossen haben, in Deutschland nach einem günstigen Neuwagen Ausschau zu halten: für den reibungslosen Import Ihres Autos von Deutschland in die Schweiz gibt es einiges zu beachten. Hier haben wir alle wichtigen Informationen für Sie zusammengestellt, damit Ihrem Vorhaben nichts mehr im Weg steht!
Woruf muss man beim Import des PKWs achten?
Zunächst müssen Sie ihren PKW aus Deutschland ausführen. Auf Wunsch können wir die komplizierte Ausfuhrzollanmeldung für Sie übernehmen, sodass Sie sich um diesen Schritt keine Sorgen machen müssen. Anschließend können Sie die Einfuhr in die Schweiz vornehmen. Da sie nicht Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums ist, müssen Sie den Import eines Wagens bei einer für Handelswaren zuständigen Schweizer Zollstelle anmelden, um ihn korrekt zu verzollen. Das machen Sie entweder direkt am Grenzübergang oder mithilfe eines Vormerkscheins – der gibt Ihnen zwei Tage Zeit, das Fahrzeug bei einer Zollstelle anzumelden. Das kann praktisch sein, wenn Sie sich mit der Verzollung Zeit lassen wollen, bis Sie an Ihrem Zielort angekommen sind. Den benötigten ‚Vormerkschein 15.25‘ erhalten Sie an einem besetzten Grenzübergang. Achten Sie hierfür unbedingt auf die Öffnungszeiten der Grenzzollämter.
Beachten Sie außerdem: die Einfuhr eines Neuwagens unterscheidet sich in manchen Aspekten von der eines Gebrauchtfahrzeugs. Wenn Sie ihr Auto seit mehr als 6 Monaten benutzen, können Sie es unter Umständen abgabenfrei als Übersiedlungsgut einführen. Informieren Sie sich im Voraus über die Bedingungen.
Wenn Sie den Pkw auf eigener Achse über die Grenze transportieren wollen, benötigen Sie dafür meistens befristete Ausfuhrkennzeichen (in der Schweiz Kontrollschilder genannt), die Sie in Deutschland bei der Zulassungsstelle beantragen können. Eine Alternative zum Transport auf eigener Achse bieten wir mit unserem Transportservice, denn wenn ihr Wagen per Lkw in die Schweiz verbracht wird, brauchen Sie hierfür keine eigenen Kennzeichen.
Zuletzt sollten Sie sich im Voraus darüber informieren, welche Kosten beim Import eines Autos in die Schweiz auf Sie zukommen könnten. Die zu verrichtenden Zahlungen sind abhängig von den Eigenschaften Ihres Fahrzeugs. Allgemein fallen die Automobilsteuer mit 4% des Fahrzeugwerts sowie die Mehrwertsteuer mit 8.1% des Kaufpreises bzw. des Marktwerts an. Darüber hinaus müssen Sie eine CO2-Abgabe zahlen, wenn Ihr Pkw bestimmte Vorgaben überschreitet. Auch hier unterscheidet der Zoll zwischen Neuwagen und gebrauchten Fahrzeugen; informieren Sie sich auf der Website der BAZG.
Welche Dokumente sind notwendig?
Um bei der Zollstelle die dauerhafte (‚definitive‘) Einfuhr eines Fahrzeugs anzumelden, benötigen Sie folgende Begleitpapiere:
- Rechnung und/oder Kaufvertrag,
- Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugbrief und -schein), auch wenn nicht mehr gültig,
- Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis oder Reisepass),
- Einfuhrzollanmeldung. Das ist für gewöhnlich die elektronische Anmeldung über die Webapplikation e-dec web, die Sie im Voraus vornehmen sollten.
Wenn mit der Verzollung alles korrekt abläuft, stellt die Zollstelle Ihnen gegen einen Betrag von CHF 20.- einen Verzollungsnachweis in Form des Prüfungsberichts 13.20 A aus. Dieses Dokument benötigen Sie im Anschluss an die Einfuhr für die nächsten wichtigen Schritte. Wenn Sie Ihr Auto in der Schweiz benutzen möchten, benötigen Sie zur Zulassung zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten noch folgendes:
- Verzollungsnachweis
- Bescheinigung über die erfolgte Abwicklung der CO2-Sanktion. Dafür geben Sie die notwendigen Daten beim Bundesamt für Strassen (ASTRA) an, das Sie dann über das weitere Vorgehen informiert.
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papiere), falls vorhanden. Andernfalls müssen Sie mit einigem Mehraufwand rechnen.
- Abnahme durch die Motorfahrzeugkontrolle (MFK)
- Versicherungsbestätigung
Versicherung?
Bei jeglichen Importverfahren ist ein ausreichender Versicherungsschutz wesentlich, um in Ausnahmefällen auf der sicheren Seite zu stehen. Welche Versicherungen Sie abschließen sollten, hängt von Ihrem Vorgehen bei der Einfuhr ab.
Wird das Auto auf eigener Achse überführt, müssen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen, um Ausfuhrkennzeichen zu erhalten. Achten Sie darauf, dass die Versicherung auch in der Schweiz gilt und den gesamten Zeitraum abdecken, in dem die Kennzeichen gültig sein sollen (maximal ein Jahr).
Spätestens für die Zulassung Ihres Wagens in der Schweiz wird eine Versicherung dann zwingend erforderlich. Eine Haftpflichtversicherung müssen Sie auf jeden Fall nachweisen können, um Ihr Auto beim Strassenverkehrsamt einzulösen. Weitere Versicherungsleistungen, wie Teil- oder Vollkaskoversicherung, Rechtsschutzversicherung und Pannenservice, sind zwar nicht Pflicht in der Schweiz, können aber durchaus sinnvoll sein. Informieren Sie sich rechtzeitig, welcher Tarif für Sie der richtige ist. Viele Versicherungen bieten ihren Kunden zusätzlich an, die elektronische Übermittlung des Versicherungsnachweises an die entsprechende Amtsstelle für sie zu übernehmen, was die Anmeldung noch einfacher macht.