Wie ist der Transit durch die Schweiz nach Italien geregelt?
Wie ist der Transit durch die Schweiz nach Italien geregelt?
Italien und die Schweiz gehören zu unterschiedlichen Rechtsräumen. Die Schweiz behält die Hoheit über den eigenen Rechtsraum. Italien auf der anderen Seite ist Teil der Europäischen Union und unterliegt damit den europaweit geltenden Vorgaben und Regulierungen. Das betrifft natürlich auch den Transport von Waren. Waren und Produkte aus Deutschland und anderen Ländern nördlich der Alpen nutzen die Schweiz oftmals als Durchgangsland aufgrund der physischen Nähe. Die Waren selbst durchqueren damit allerdings den Rechtsraum der Schweiz, was eine Reihe von zolltechnischen Prozessen zur Anwendung bringt. Da Italien kein Binnenland ist, dient es oftmals entweder als Endstation für die entsprechenden Warenlieferungen oder als Hafen für die weitere Verschiffung in Richtung anderer Teile der Welt, besonders des Mittelmeerraums. Im Folgenden beleuchten wir die spezifischen Aspekte, die bei einem Transit durch die Schweiz nach Italien zu berücksichtigen sind.
Was ist Transit?
Von Transit spricht man generell, wenn entweder Waren oder Personen einen Rechtsraum durchqueren, ohne dabei permanent zu verbleiben. Wer zum Beispiel mit dem Auto auf dem Weg in den Urlaub durch die Schweiz fährt, um nach Italien zu gelangen, der vollzieht einen Transit durch die Schweiz nach Italien. Das Gleiche gilt für Transporte von Waren, die nicht für die Teilnahme am Markt im Transitland vorgesehen sind, sondern dann in der Folge im Zielland. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn deutsche Autos nach Italien geliefert werden, um dann dort zum Verkauf zu stehen. Auf dem Weg durchqueren sie die Schweiz per Schwertransport oder Zug, oder in einzelnen Fällen auch per individuellem Fahrer.
Es gilt zu beachten, dass dieser Fall nur dann zur Anwendung kommt, wenn der Transport über Land stattfindet, oder zumindest eine Bodenlandung im Transitland vorgesehen ist. Reiner Flugverkehr, der den Luftraum der Schweiz durchquert, ist von den Transitregelungen ausgenommen und unterliegt anderen Regularien.
Waren aus der EU
Wenn es um Waren aus der EU geht, unterscheidet die Schweiz zwischen persönlichen und kommerziellen Waren. Persönliche Gebrauchsgegenstände und Eigentum unterliegen diesen Regelungen nicht, insofern der Gesamtwert unter 5.000 Schweizer Franken liegt. Für Waren, deren Wert über 5.000 Schweizer Franken liegt, muss der Transporteur eine Kaution hinterlegen. Damit möchte der Gesetzgeber sicherstellen, dass die Waren das Land auch wie vorgesehen wieder verlassen. Für alkoholische Getränke, Tabakwaren und Lebensmittel ist eine besondere Regelung vorgesehen. Bei derartigen Waren gibt es festgesetzte Höchstmengen. Wenn diese überschritten werden, fallen Zollgebühren an.
Waren aus Drittländern
Da die Schweiz auf der physischen Ebene vollständig von Staaten umgeben ist, die Mitglied der EU sind, ist der Transit aus Drittländern ein etwas speziellerer Fall. Er kann dann eintreten, wenn eine Warenlieferung aus einem Nicht-EU-Land stammt, dann ein EU-Land durchquert und schliesslich durch die Schweiz hindurch seine Bestimmung ebenfalls in einem EU-Land findet. Eine andere Möglichkeit ist, dass die Waren aus einem Drittland per Luftverkehr in der Schweiz landen und dann in die EU weitertransportiert werden. Für solche Fälle gibt es ein Gemeinsames Versandverfahren (gVV), das den Verkehr zwischen der Schweiz, der EU und mehreren Drittstaaten regelt. Dazu gehören Island, Norwegen, die Türkei, Nordmazedonien, Serbien, die Ukraine und das Vereinigte Königreich von Grossbritannien und Nordirland.
Wie ist der Ablauf des Transits?
Das Verfahren des Transits wird komplett elektronisch über das System Passar abgewickelt. Beim Grenzübergang muss ein Dokument aus diesem System vorgelegt werden. Die Natur der Waren muss durch dieses Dokument belegt sein. Waren aus der Kategorie T1 sind Waren, die noch nicht verzollt sind. Bei der Kategorie T2 handelt es sich um Waren, die Teil des zollfreien EU-Handelsverkehrs sind. Anschliessend hinterlegt der Transporteur die nötige Kaution, um die Wiederausführung sicherzustellen. Diese erhält er bei der Ausfuhr zurück. Für weitere Informationen zum Transit durch die Schweiz nach Italien wenden Sie sich jederzeit gerne an uns.