Jeder, der sich auf Reise begibt, sei es für eine Urlaubsreise oder für eine Geschäftsreise oder alle, die einen internationalen Transport organisieren, kommt mit dem Zoll in Kontakt: eine öffentliche Einrichtung, die sich um die Kontrolle bei Ein- und Ausfuhr von einem nationalen Gebiet kümmert. Qualität und Sicherheit stehen an erster Stelle.

Die Ausfuhr ist eines von den verschiedenen Regierungen unterstütztes Verfahren zur Förderung des Handels. Dieser Vorgang ist an Steuer- und Zollgesetze gebunden, die genauestens eingehalten werden müssen. Die Ausfuhr besteht praktisch in einer Überführung ausserhalb der EU, bei der Handelsgüter ins Ausland verbracht werden.

Die Ware am Zoll wird strengen Kontrollen unterzogen und wenn sie nicht geeignet scheint, wird sie von den Zollbehörden beschlagnahmt. Aber dieses Problem kann gelöst werden, indem man die Einleitung des Zollabfertigungsprozesses beantragt: Er besteht in der Bezahlung von Zöllen, die die Ware freigeben und die Ausfuhr ermöglichen. Der Eigentümer der Ware oder sein Vertreter kann unter Vorlage der Ausfuhrzollanmeldung die Zollabfertigung beantragen. Diese Unterlagen werden elektronisch an die verschiedenen Zollstellen übermittelt, wo die importierte Ware ankommen sollte. In eben diesen Ämtern erfolgt die Analyse der Steuerrisiken und der Sicherheitsrisiken im Allgemeinen, die auftreten könnten. Nach den erforderlichen Kontrollen ist die Ware bereit, ausgeführt zu werden.

Die Waren müssen mit der entsprechenden Ausfuhranmeldung versehen sein; das Zollamt ist ausserdem für das gesamte Verfahren verantwortlich. Anschliessend bringt das gemeinschaftliche System die Ausfuhrzollstelle mit der Einfuhrzollstelle in Verbindung. Es gibt verschiedene Zollberatungszentren, die für Dritte arbeiten, d. h. für Unternehmen und Einzelhändler: Sie übernehmen die Funktion des Referenten, um sicher alle Zollverfahren zu bewältigen. Diese Beratungszentren geniessen das volle Vertrauen der Zollbehörden, so dass die verschiedenen Waren direkt in ihren Büros gestellt und somit die Kosten einer Zollkontrolle gespart werden können.

Waren, die nicht als ausfuhrfähig befunden wurden, werden in ein Zolllager gebracht: Hier werden die Güter vorübergehend gelagert und aufbewahrt. Dieser Vorgang erfordert keine Zahlung von Einfuhrzöllen, d.h. während des Verfahrens der Zwischenlagerung der Ware ist keine unmittelbare Bezahlung der Zollabgaben vorgesehen, sondern diese wird ausgesetzt. Die Zollbehörden haben das Recht, Waren zu beschlagnahmen und ihre Ausfuhr zu untersagen.

Der Exporteur von Handelsgütern muss letzteren eine zollrechtliche Bestimmung angeben: Wenn es nicht möglich ist, die Ware zu verzollen oder an den Sender zurückzuschicken, kann man sich für eine Ausfuhr unter Kontrolle des Zolls entscheiden und dieser kann die Ware ihres Wertes enteignen und die nach der Kontrolle der Ware vorgesehenen Zollgebühren aufheben.

Die Arbeit der Zollstellen ist sehr komplex und gefährlich; daher steht Sicherheit an erster Stelle, um die öffentliche Ordnung innerhalb der nationalen Gemeinschaft zu gewährleisten. Zur Vereinbarkeit und Organisation der Aufgaben des Zolls bestehen verschiedene Verfahren, die der wichtigste Bestandteil der zollamtlichen Arbeiten sind. Das Verfahren der endgültigen Einfuhr besteht in der Zahlung der Zollgebühren, womit die Ware, die von Nicht-EU-Ländern stammt, von allen Zoll- oder Steuerhindernissen befreit wird.

Im Durchfuhrverfahren verpflichtet sich der Spediteur, dieselbe Ware, die von der Abgangszollstelle kontrolliert wurde, an der Ankunftszollstelle innerhalb eines festgelegten Zeitraums wieder vorzuweisen. Dieses Verfahren wird auf Waren angewendet, die beim Verbringen von einem Ort zum anderen Zollformalitäten unterliegen.

Das Zolllagerverfahren ermöglicht die Einlagerung von Waren, die nicht zum gemeinschaftlichen Gebiet gehören, und das so lange, bis auf diese Waren Einfuhrzollabgaben erhoben werden. Das Verfahren der passiven Veredelung hingegen unterstützt die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen der Gemeinschaft: Es ist möglich, Handelsgüter vorübergehend auszuführen und diese Bearbeitungs- oder Veredelungsverfahren zu unterziehen. Gleichzeitig ermöglicht das Verfahren zur aktiven Veredelung Waren einzuführen und anschliessend als Fertigprodukte wieder auszuführen. Das alles erfolgt ohne die Erhebung von Zollabgaben.

Ähnlich ist das Umwandlungsverfahren, in dem es möglich ist, Nichtgemeinschaftswaren auf europäischem Gebiet zu verändern, ohne dass Zollgebühren erhoben werden. Zuletzt gibt es noch die vorübergehende Verwendung, ein Verfahren, in das ausländische Waren im Rahmen von Messen oder anderen gelegentlichen Veranstaltungen in die Gemeinschaft überführt werden können, um sie dann anschliessend wieder auszuführen.

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