Die Rückerstattung der Mehrwertsteuer: wir unterstützen Unternehmen dabei, das Potenzial ihrer Ausgaben voll auszuschöpfen, indem wir ihnen helfen, die Mehrwertsteuer, die sie im Rahmen ihrer geschäftlichen Aktivitäten gezahlt haben, zurückzuerhalten.  Sind bzw. waren Sie im Rahmen von Messen und Ausstellungen auf dem Schweizer Staatsgebiet tätig? Dank unserem verwaltungstechnischen Know-how und unseren Kontakten zu den zuständigen lokalen Behörden nehmen wir Ihnen jeglichen bürokratischen Aufwand für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer ab. Ein kostengünstiger Service, der den Weg für eine schnelle und unkomplizierte Rückzahlung frei macht.  Unsere professionellen Mitarbeiter kümmern sich um alle Vorgänge für die Beantragung der Mehrwertsteuer-Rückerstattung, damit die Zollhandlungen für Sie kein Problem mehr sind!

Wer kann die Mehrwertsteuer-Rückerstattung beantragen?

Hinweis: Den Antrag auf Rückerstattung mit dem Verfahren gemäss Richtlinie 2008/9/EG können alle Unternehmen oder Freiberufler stellen, die im Zeitraum, auf den sich der Antrag bezieht,

  • im betreffenden Staat weder einen Geschäftssitz für ihre Aktivität oder eine Betriebsstätte noch einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hatten;
  • keine für die Mehrwertsteuer relevanten Geschäfte getätigt haben. Davon ausgenommen sind jedoch:
    • alle Beförderungsleistungen und Nebentätigkeiten zur Beförderung, die nicht umsatzsteuerpflichtig sind
    • die Lieferungen von Gütern und Dienstleistungen mit Verrechnung der Mehrwertsteuer an den Mehrwertsteuerschuldner

Die Ausgaben, für die die Mehrwertsteuer-Rückerstattung beantragt werden, dürfen ausschließlich für Geschäftszwecke des Unternehmens und nicht für Privatzwecke getätigt werden. Die Mehrwertsteuer-Rückerstattung ist also bei einem Handelsaustausch zwischen zwei Unternehmen aus verschiedenen Ländern anwendbar. Die Unternehmen haben Recht auf Rückerstattung der gemeinschaftlichen Mehrwertsteuer im Verhältnis zur Abzugsfähigkeit, die im Land, in dem sie den Geschäftssitz haben, gilt (dies bezieht sich insbesondere auf Kategorien, die Pauschal- oder Pro-Rata-Sätze beim Mehrwertsteuerabzug anwenden). Wir erledigen für Sie schnell und problemlos alle für den Warentransport erforderlichen Zollhandlungen. Wenden Sie sich an uns! Kontaktieren Sie uns noch heute für ein Angebot, unsere Mitarbeiter stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung und beantworten gerne Ihre Anfragen.

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